Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Time4Technik Stand: 01.06.2013
§ 1 - Allgemeines / Salvatorische Klausel Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehenden Einkaufbedingungen des Käufers wird damit ausdrücklich widersprochen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Sollte eine Klausel unwirksam im Sinne der §§ 307 ff. BGB sein, so gelten anstatt dessen die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 - Angebote, Leistungsumfang, Vertrag Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen über das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung der Ware und entsprechender Rechnungsstellung anzunehmen. Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben zur Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt vor allem für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von den genannten Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
§ 3 - Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise gelten ab Lager Löhne plus Verpackung und sonstiger Versandspesen. Bei privaten Endkunden enthalten sämtliche Preise für Lieferung im Inland die deutsche Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Lieferungen an private Endkunden erfolgen nur gegen Vorkasse, Kreditkarte oder Nachnahme. Bei gewerblichen Endkunden, Großkunden sowie Kunden, die bei uns zu Fachhandelskonditionen kaufen, sind individuelle Vereinbarungen möglich. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.
§ 4 - Rücktrittsrecht Dem Käufer steht gemäß § 312d BGB ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dieses ist jedoch beim Handelskauf, wenn also keine Endverbraucher-Eigenschaft des Käufers vorliegt, ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dadurch ausgeübt werden, dass die Ware ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer (Adresse umseitig auf der Rechnung) zurückgesendet wird. Um unsere hohe Kundenzufriedenheit auch weiterhin gewährleisten zu können, freuen wir uns aber darüber, wenn Sie uns einen Grund angegeben würden. Der Kaufpreis der Ware wird durch Überweisung erstattet, wenn eine Bankverbindung angegeben wurde. Die Rücksendung hat grundsätzlich frei zu erfolgen, unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Eine Rücknahme von Ersatzteilen kann grundsätzlich nicht erfolgen. Dies gilt ebenfalls für bereits benutzte oder eingebaute Zubehörartikel mit entsprechenden Spuren der Benutzung. Ist die Verpackung eines Blister-Artikels beschädigt worden (Oberschalen, Datenkabel-Sets etc), behalten wir hierfür 30 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 8 Euro als Kostenpauschale ein. Für Nachnahmesendungen, die unberechtigterweise verweigert wurden, wird eine Gebühr von EUR 20,00 erhoben. Das Nichtabholen einer Sendung trotz Benachrichtigung steht einem solchen Fall gleich. Bei Lieferungen, die per Kreditkarte bezahlt worden sind, werden im Falle einer Rücksendung und Gutschrift des Kaufpreises auf die Bankverbindung des Käufers jedoch die verauslagten Gebühren der Kreditkartengesellschaft (aktuell: 5% des Rechnungsbetrages) von einer Gutschrift abgezogen, da diese Kosten bereits angefallen sind.
§ 5 - Aufrechnung / Zurückhaltung Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 – Lieferfrist / Gefahrenübergang Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich notwendiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt – hier erfolgt des Gefahrenübergang bereits mit Übergabe der Ware an die Transportperson. Bei privaten Endkunden iSd § 13 BGB geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.
§ 7 - Eigentumsvorbehalt Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Ist der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit / Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
§ 8 - Gewährleistung / Haftung Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Für den Fall einer Rücksendung durch den Käufer, hat dieser die Rücksendekosten zunächst zu verauslagen. In berechtigten Fällen werden diese Kosten in angemessener Weise erstattet. Der Käufer ist bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung berechtigt, entweder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist liegt bei Endverbrauchern bei 24 Monaten – beim Handelskauf gelten 6 Monate als vereinbart. Akkus und andere Verbrauchsmaterialien unterliegen einer 6-monatigen Gewährleistung. Bei Transportschäden ist der Käufer verpflichtet, diese der Deutschen Post AG durch eine Niederschrift auf dem nächstgelegenen Postamt innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Andernfalls kann eine Erstattung unsererseits für Transportschäden nicht erfolgen. Die Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Danach liegt die Beweispflicht, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorgelegen hat, beim Käufer. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 HGB bleiben davon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen eines Vertrags erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder beim Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus dem Datenmaterial, dass in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies aus für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 - Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Lohmar und Gerichtsstand ist Siegburg, soweit im Gesetz nicht besondere oder ausschließliche Gerichtsstände bestimmt sind. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand vereinbart, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschlands, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.